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Mit Leser-Umfrage

Jogginghose „hat in der Schule nichts zu suchen“ oder „was hat Kleidung mit Lernen zu tun“?


Leserin Anna Mos/Eine Schülerin sitzt in einer Jogginghose auf dem Schulhof einer Schule.
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Leserin Anna Mos äußert sich zum Thema „Jogginghose in der Schule ja oder nein?“ (Collage)

Die Diskussion um eine Kleiderordnung an Schulen schlägt weiter hohe Wellen. Die meisten Leser befürworten, dass in einer Schule in Nordrhein-Westfalen Jogginghosen, Caps und knappen Tops der Kampf angesagt wurde - viele halten das ganze aber für völlig überzogen.

Schluss mit Jogginghose, Caps und bauchfreien Tops - in der Sekundarschule-Wermelskirchen wurde jetzt eine Kleiderordnung eingeführt. Dabei geht es noch weiter: Nicht nur der Schlabberlook, auch gewaltverherrlichende oder sexistische Sprüche auf Pullis oder Shirts sind verboten, ebenso wie Leggings, es sei denn man zieht einen Rock oder eine kurze Hose darüber.

„Trotz Kritik in den Medien“ wolle man die Kleiderordnung aufrechterhalten, hieß es von der Schule. „Wir möchten unsere Schüler:innen dazu animieren, Kleidung zu tragen, die nicht zum „Chillen“ verleitet.“ Für die Vorbereitung auf das Berufsleben sei einer Abkehr von der Jogginghose wichtig, teilte die Schule weiter mit.

So haben unsere Leser abgestimmt:

Knigge dafür - Modedesigner dagegen

Zustimmung für das Jogginghosen-Verbot erhält die Schule nun von der Deutschen-Knigge-Gesellschaft. Die Deutsche-Knigge-Gesellschaft möchte die in Aufklärung und Humanismus verwurzelten Ideen des 1796 verstorbenen Adolph Freiherrn Knigge verbreiten. Sie setzt sich für vollendeten Stil, sichere Kenntnis der aktuellen Umgangsformen, moralische Selbstverantwortung, sittlich einwandfreies Verhalten sowie einen situativ angemessenen toleranten und lockeren Umgang miteinander ein.

Jogginghosen seien Funktionskleidungsstücke, die zum Sport oder zum Entspannen getragen werden, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. „Sportler tragen auf dem Sportplatz ihr Trikot als Arbeitsuniform und nach getaner Arbeit die Jogginghose in ihrer Freizeit. Schulzeit ist Arbeitszeit, daher hat die Jogginghose dort keinen Platz.“

Ganz anders sieht es Modeschöpfer Thomas Rath. Der 56-Jährige, der „selber ein großer Fan der Jogginghose“ ist, sieht das Kleidungsstück deutlich gesellschaftsfähiger: „Die Akzeptanz der Jogginghose hat stark zugenommen, aber nicht nur unter dem Aspekt des Homeoffice sondern auch durch den großem Einfluss der Streetwear in unserem Alltag, welcher wichtig ist und uns jung hält.“ Ein Verbot lehnt das ehemalige Jury-Mietglied von „Germany´s Next Topmodel“ daher ab.  Schlussendlich plädiert Rath für Umbrüche in der Mode: „Wir alle möchten nicht aussehen wie unsere Großeltern.“

Und das ist die Meinung unserer Leser

Anna Mos (rosenheim24)

Verständlich seitens der Schule. Jogginghose hat in einer Bildungseinrichtung nichts zu suchen!

Anna-Maria Cengiz (rosenheim24)

Mein Sohn trägt gern Jogginghose in der Schule, er meint, es ist einfach bequemer, wenn man die ganze Zeit sitzen muss. Und ich weiß auch nicht, was Kleidung mit lernen zu tun hat?

Melanie Jablonski Schmidt (rosenheim24)

Mode ändert sich, heute ist in was früher ein No-Go war! Wäre man früher z. B. in Jeans gegangen, wäre es auch verboten worden! Sind wir heute noch nicht weiter?? Wer in diesem Land keine anderen Probleme hat kann sich glücklich schätzen.

Gerry Herbstkind (BGLand24)

Genial, würde ich mir für alle Schulen wünschen. Außerhalb des Sportunterrichtes sind Jogginghosen einfach nur respektlos.

Viktoria Jäger

Meine Meinung dazu ist eindeutig: Die Kleidung sollte in Ordnung sein, d. h. sauber und die Schüler auch wie Kinder/ Jugendliche also altersentsprechend gekleidet sein. Längere Röcke/ Kleider oder Hosen mit Shirts für Mädchen und Hosen/ Jeans und Hemden/ Shirts für Jungen. Es muss nicht gleich eine Krawatte sein. Aber doch gepflegt. Und den Punkt das die Bekleidung für das spätere Berufsleben wichtig ist, teile ich ebenso! Es ist nur traurig das die Schule das Thema wieder einmal aufgreifen muss. Der Erziehungsauftrag liegt eindeutig bei den Eltern. Diese müssten sich darum kümmern. Keine Markenklamotten, nur vereinzelt einmal, dafür sauber und ordentlich.

Leserin Viktoria Jäger

Karin Schöwe (chiemgau24)

Gestellte Einheitskleidung oder komplett freie Wahl. So ein Teilverbot ist Schwachsinn und geht viel zu weit. Ich schreib den Lehrern doch sich nicht vor was die anziehen dürfen. Oft sehen da einige nämlich auch aus als wären sie einer freakshow entlaufen

Athena Schoenhoff (rosenheim24)

Sowas von bescheuert. Es ist ne Hose, einfach nur eine Hose genauso wie eine Stoffhose, Leggings, Jeans oder wie auch immer sie sich alle schimpfen. An einer Hose mache ich doch weder Respekt, noch Erziehung fest. Wer dass macht, sollte eigentlich mal sein Denken modernisieren, statt an seiner veralteten Denke festzuhalten.

Sandra (innsalzach24)

Bei uns an der Schule zum Glück nicht so. Es gibt auch „schöne“ Jogginghosen. Natürlich nicht zerfleddert oder ausgewaschen. Ich selbst mochte Jeans als Kind auch nicht sehr gerne, eigentlich auch heute noch nicht besonders. Irgendwie drückts immer am Bauch und ist unbequem, gerade wenn man den ganzen Tag sitzt. In lockerer, angenehmer „Arbeitskleidung“ lernt es sich so gleich viel besser. Die Zeiten kommen noch, wo man sich in Ausbildung und Beruf 40 Jahre lang mit nicht legerer Kleidung, wie Anzug und Krawatte, langen Blaumann im Sommer oder ähnlichem rumschlagen muss. Sei es ihnen gegönnt noch einige Jahre etwas bequemeres tragen zu dürfen.

Was ist Eure Meinung?

Sollte jeder anziehen dürfen, was er will? Kurze Röcke, bauchfrei, Jogginghose - oder gehört in die Schule eine ordnungsgemäße Kleidung, die man auch in die Arbeit anziehen würde? Ist es sogar die Pflicht von Schulen, die Jugendlichen auf das spätere (Berufs-)Leben vorzubereiten? Schickt uns Eure Meinung an leserbriefe@ovb24.de (Stichwort Jogginghose). Bitte sendet uns neben Euren Zeilen auch unbedingt Euren Namen und Euren Wohnort – und am besten auch ein Foto von Euch. Die Redaktion veröffentlicht Eure Leserbriefe samt Namen und Wohnort anschließend in einem entsprechenden Artikel. In Ausnahmefällen und bei besonders privaten Zuschriften können diese auch anonym veröffentlicht werden, wenn der Redaktion Name und Anschrift bekannt ist.

Anm. der Red.: Die Redaktion behält sich vor, Zuschriften entsprechend zu kürzen oder die Veröffentlichung gegebenenfalls ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

si

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